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§ 4 - Geigenbauerausbildungsverordnung (GbAusV)
V. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1289 (Nr. 30)
Geltung ab 01.08.2015; FNA: 7110-6-120 Handwerk im Allgemeinen
Geltung ab 01.08.2015; FNA: 7110-6-120 Handwerk im Allgemeinen
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Streichinstrumenten,
- 2.
- Messen, Prüfen, Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen,
- 3.
- Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten,
- 4.
- Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Hölzern und von Werk- und Hilfsstoffen,
- 5.
- Herstellen von Verbindungen,
- 6.
- Herstellen von Oberflächen,
- 7.
- Herstellen von Korpussen,
- 8.
- Herstellen von Hälsen,
- 9.
- Zusammenbauen von Hälsen und Korpussen,
- 10.
- Spielfertigmachen von Streichinstrumenten,
- 11.
- Prüfen von Klang und Funktionsfähigkeit sowie
- 12.
- Reparieren von Streichinstrumenten.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen und Arbeiten im Team,
- 6.
- betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
- Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 8.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen sowie
- 9.
- Kundenorientierung und Verkaufen von Streichinstrumenten und Zubehör.
Zitierungen von § 4 GbAusV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GbAusV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GbAusV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage GbAusV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin
... von Entwürfen zur Gestaltung von Streichinstrumenten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Streichinstrumente nach Bauweisen, Konstruktions- merkmalen ... Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Messtechniken und -werkzeuge auswählen, Messun- gen ... Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Werkzeuge, Geräte und Maschinen hinsichtlich ihrer ... Verarbeiten und Lagern von Hölzern und von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Hölzer und sonstige Werkstoffe nach Arten und Ei- ... 12 5 Herstellen von Verbindungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Verbindungstechniken und -mittel nach Verwen- dungszweck ... 6 Herstellen von Oberflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Verfahren der Oberflächenbehandlung sowie Auf- ... 10 7 Herstellen von Korpussen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Formen und Schablonen herstellen und anwenden b) ... 22 8 Herstellen von Hälsen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Hälse mit Schnecken aufzeichnen und aussägen b) ... von Hälsen und Korpussen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) Hälse und Korpusse, insbesondere unter Beachtung von ... von Streichinstrumenten (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Wirbel einpassen b) Stimmstöcke setzen c) Stege ... von Klang und Funktionsfähigkeit (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Streichinstrumente im Hinblick auf klangliche Eigen- ... von Streichinstrumenten (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) a) Fehler und Schäden feststellen, beurteilen und doku- ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... und Vorbereiten von Arbeitsabläufen und Arbeiten im Team (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Auftragsunterlagen prüfen und bearbeiten, Arbeits- ... und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Informations- und Kommunikationstechniken nutzen b) ... und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) a) Skizzen anfertigen und anwenden b) Zeichnungen und Schnitte ... Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) a) Ziele und Aufgaben der Qualitätssicherung unter- ... und Verkaufen von Streich- instrumenten und Zubehör (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) a) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum ...
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