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§ 4 - Kerzenhersteller- und Wachsbildnerausbildungsverordnung (KhWbAusbV)
V. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1308 (Nr. 30)
Geltung ab 01.08.2015; FNA: 806-22-1-104 Berufliche Bildung
Geltung ab 01.08.2015; FNA: 806-22-1-104 Berufliche Bildung
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt
- a)
- Kerzenherstellung oder
- b)
- Wachsbildnerei sowie
- 3.
- schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Auswählen und Lagern von Roh- und Hilfsstoffen sowie von Halbfabrikaten,
- 2.
- Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungsverfahren,
- 3.
- Auswählen und Verarbeiten von Dochten,
- 4.
- Beurteilen des Abbrandes von Kerzen,
- 5.
- Auswählen und Verarbeiten von Brennmassen,
- 6.
- Entwickeln von Konzepten sowie Gestalten und Präsentieren von Entwürfen,
- 7.
- Herstellen von Abgussformen,
- 8.
- Fertigen von Kerzen,
- 9.
- Be- und Verarbeiten von Farbmitteln und Lacken,
- 10.
- Herstellen von Dekoren, Plastiken und Reliefs,
- 11.
- Gestalten, Veredeln und Verzieren von Kerzen und Reliefs sowie
- 12.
- Lagern und Kommissionieren von Produkten.
(3) In welchen Berufsbildpositionen in dem jeweiligen Schwerpunkt weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, ergibt sich aus Abschnitt B der Anlage.
(4) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 6.
- betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
- Einrichten, Bedienen und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,
- 8.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 9.
- Kundenorientierung und Beratung sowie
- 10.
- Mitwirken an der Kontrolle von Kosten und Leistungen.
Zitierungen von § 4 KhWbAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KhWbAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KhWbAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage KhWbAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin
... und Lagern von Roh- und Hilfsstoffen sowie von Halbfabrikaten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) mineralische, tierische, pflanzliche und synthetische Wachse, ... von manuellen und maschinellen Fertigungs- verfahren (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) manuelle Fertigungsverfahren von Kerzen, insbeson- dere ... 3 Auswählen und Verarbeiten von Dochten (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Dochte für den Produktionsprozess vorbereiten b) Dochte ... des Abbrandes von Kerzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Rahmenbedingungen für das Abbrennen von Kerzen ... Auswählen und Verarbeiten von Brennmassen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Wachse, Paraffine und Fettsäuren aufgrund ihrer Eigen- ... von Konzepten sowie Gestalten und Präsentieren von Entwürfen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Anregungen sammeln und auswerten, Kreativitäts- ... 2 7 Herstellen von Abgussformen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Modelle auswählen und vorbereiten b) einteilige Modelle ... 8 Fertigen von Kerzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Kerzen aufgießen, gießen, pressen, tauchen und ziehen ... Be- und Verarbeiten von Farbmitteln und Lacken (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) Farbmittel und Lacke sowie deren Eigenschaften un- ... Herstellen von Dekoren, Plastiken und Reliefs (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Schablonen herstellen b) Wachsplatten ziehen c) ... Veredeln und Verzieren von Kerzen und Reliefs (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Materialien und Zubehörteile zur Verzierung aus- ... 12 Lagern und Kommissionieren von Produkten (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) a) Produkte kennzeichnen b) Produkte verpacken und etikettieren ... von manuellen und maschinellen Fertigungsverfahren (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Anlagen unter Berücksichtigung von Funktionen und ... 10 2 Fertigen von Kerzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Kerzenköpfe fräsen b) Kerzenfüße ... Veredeln und Verzieren von Kerzen und Reliefs (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Kerzen mit Ornamenten verzieren b) Kerzen mit Farben ... von Konzepten sowie Gestalten und Präsentieren von Entwürfen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Entwürfe unter Berücksichtigung von Perspektiven, ... 5 2 Herstellen von Abgussformen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Modelle für zweiteilige Abgussformen rahmen b) ... von Dekoren, Plastiken und Reliefs (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Urformen für Dekore, Plastiken und Reliefs modellieren ... Veredeln und Verzieren von Kerzen und Reliefs (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Kerzen und Reliefs durch Bearbeitung von Ober- flächen ... 1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... 2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeits- ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) a) Arbeits- und Betriebsanweisungen umsetzen b) ... 6 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 4 Nummer 6) a) betriebliche Kommunikations- und Informationssys- teme nutzen ... Bedienen und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7) a) Werkzeuge, Geräte und Maschinen unter Berücksich- ... von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 4 Nummer 8) a) betriebliche Qualitätssicherungssysteme anwenden, ... 9 Kundenorientierung und Beratung (§ 4 Absatz 4 Nummer 9) a) Auswirkungen des Verhaltens im Umgang mit Kun- den ... Mitwirken an der Kontrolle von Kosten und Leistungen (§ 4 Absatz 4 Nummer 10) a) Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit berück- ...
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