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Anlage 8
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
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Anlage 8 - Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStGAV
k.a.Abk.
)
neugefasst durch B. v. 25.02.1977
BGBl. I S. 377
; aufgehoben durch
§ 75
V. v. 22.11.2008
BGBl. I S. 2263
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 211-1-1
Personenstandswesen
3 weitere Fassungen
|
wird in 4 Vorschriften zitiert
Zehnter Abschnitt Schlußbestimmungen (§§ 67 bis 71 des Gesetzes)
Anlage 7
←
→
Anlage 9
Anlage 8 (zu §
31
)
Anlage 8 wird in
1 Vorschrift zitiert
siehe BGBl. I 1977 S. 402
Anlage 7
←
→
Anlage 9
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Zitierungen von
Anlage 8 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 PStGAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PStGAV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 31 PStGAV
... das Buch für Todeserklärungen nach Vordrucken, die als Anlagen D und D 1 - Anlagen
8
und 9 - dieser Verordnung beigefügt sind. Ein Zweitbuch ist nicht zu führen. ...
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