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Artikel 11 - IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG k.a.Abk.)

G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1324 (Nr. 31); zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 2 G. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1122
Geltung ab 25.07.2015, abweichend siehe Artikel 11
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Artikel 11 Inkrafttreten


Artikel 11 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Juli 2015.





 

Frühere Fassungen von Artikel 11 IT-Sicherheitsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.07.2016Artikel 5 Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
vom 18.07.2016 BGBl. I S. 1666

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 11 IT-Sicherheitsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 ITSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ITSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Artikel 5 BGebRAG Folgeänderungen (vom 04.07.2017)
... vom 7. Januar 2015 (BGBl. I S. 2) werden aufgehoben. (8) Die Artikel 8 und 11 Satz 2 des IT-Sicherheitsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1324) werden aufgehoben. (9) Die Artikel 625, 626 und 627 ...