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Anlage 2 - Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe (StPOuIRGÄndG k.a.Abk.)
Anlage 2 (zu Artikel 2 Nummer 1)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Zweiter Teil Auslieferung an das Ausland
§ 2 Grundsatz
§ 3 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
§ 4 Akzessorische Auslieferung
§ 5 Gegenseitigkeit
§ 6 Politische Straftaten, politische Verfolgung
§ 7 Militärische Straftaten
§ 8 Todesstrafe
§ 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit
§ 9a Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen
§ 10 Auslieferungsunterlagen
§ 11 Spezialität
§ 12 Bewilligung der Auslieferung
§ 13 Sachliche Zuständigkeit
§ 14 Örtliche Zuständigkeit
§ 15 Auslieferungshaft
§ 16 Vorläufige Auslieferungshaft
§ 17 Auslieferungshaftbefehl
§ 18 Fahndungsmaßnahmen
§ 19 Vorläufige Festnahme
§ 20 Bekanntgabe
§ 21 Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls
§ 22 Verfahren nach vorläufiger Festnahme
§ 23 Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten
§ 24 Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls
§ 25 Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls
§ 26 Haftprüfung
§ 27 Vollzug der Haft
§ 28 Vernehmung des Verfolgten
§ 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung
§ 30 Vorbereitung der Entscheidung
§ 31 Durchführung der mündlichen Verhandlung
§ 32 Entscheidung über die Zulässigkeit
§ 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit
§ 34 Haft zur Durchführung der Auslieferung
§ 35 Erweiterung der Auslieferungsbewilligung
§ 36 Weiterlieferung
§ 37 Vorübergehende Auslieferung
§ 38 Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren
§ 39 Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 40 Beistand
§ 41 Vereinfachte Auslieferung
§ 42 Anrufung des Bundesgerichtshofes
Dritter Teil Durchlieferung
§ 43 Zulässigkeit der Durchlieferung
§ 44 Zuständigkeit
§ 45 Durchlieferungsverfahren
§ 46 Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung
§ 47 Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem Luftweg
Vierter Teil Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse
§ 48 Grundsatz
§ 49 Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 50 Sachliche Zuständigkeit
§ 51 Örtliche Zuständigkeit
§ 52 Vorbereitung der Entscheidung
§ 53 Beistand
§ 54 Umwandlung der ausländischen Sanktion
§ 55 Entscheidung über die Vollstreckbarkeit
§ 56 Bewilligung der Rechtshilfe
§ 56a Entschädigung der verletzten Person
§ 56b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 57 Vollstreckung
§ 57a Kosten der Vollstreckung
§ 58 Sicherung der Vollstreckung
Fünfter Teil Sonstige Rechtshilfe
§ 59 Zulässigkeit der Rechtshilfe
§ 60 Leistung der Rechtshilfe
§ 61 Gerichtliche Entscheidung
§ 61a Datenübermittlung ohne Ersuchen
§ 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 61c Audiovisuelle Vernehmung
§ 62 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren
§ 63 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren
§ 64 Durchbeförderung von Zeugen
§ 65 Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 66 Herausgabe von Gegenständen
§ 67 Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 67a Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
Sechster Teil Ausgehende Ersuchen
§ 68 Rücklieferung
§ 69 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren
§ 70 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein deutsches Verfahren
§ 71 Ersuchen um Vollstreckung
§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 72 Bedingungen
Siebenter Teil Gemeinsame Vorschriften
§ 73 Grenze der Rechtshilfe
§ 74 Zuständigkeit des Bundes
§ 74a Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
§ 75 Kosten
§ 76 Gegenseitigkeitszusicherung
§ 77 Anwendung anderer Verfahrensvorschriften
§ 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung
§ 77b Verordnungsermächtigung
Achter Teil Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 78 Vorrang des Achten Teils
§ 79 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung
Abschnitt 2 Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 80 Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
§ 81 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
§ 82 Nichtanwendung von Vorschriften
§ 83 Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 83a Auslieferungsunterlagen
§ 83b Bewilligungshindernisse
§ 83c Fristen
§ 83d Entlassung des Verfolgten
§ 83e Vernehmung des Verfolgten
Abschnitt 3 Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 83f Durchlieferung
§ 83g Beförderung auf dem Luftweg
Abschnitt 4 Ausgehende Ersuchen um Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 83h Spezialität
§ 83i Unterrichtung über Fristverzögerungen
Neunter Teil Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1 Freiheitsentziehende Sanktionen
§ 84 Eingehende Ersuchen
§ 85 Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 2 Geldsanktionen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 86 Vorrang
Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen
§ 87 Grundsatz
§ 87a Vollstreckungsunterlagen
§ 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
§ 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
§ 87e Beistand
§ 87f Bewilligung der Vollstreckung
§ 87g Gerichtliches Verfahren
§ 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
§ 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
§ 87j Rechtsbeschwerde
§ 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde
§ 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
§ 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
§ 87n Vollstreckung
Unterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen
§ 87o Grundsatz
§ 87p Inländisches Vollstreckungsverfahren
Abschnitt 3 Einziehung und Verfall
§ 88 Grundsatz
§ 88a Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 88b Unterlagen
§ 88c Ablehnungsgründe
§ 88d Verfahren
§ 88e Vollstreckung
§ 88f Aufteilung der Erträge
§ 89 Sicherstellungsmaßnahmen
§ 90 Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 5 Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
§ 90o Grundsatz
§ 90p Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 90q Unterlagen
§ 90r Bewilligungshindernisse
§ 90s Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 90t Gerichtliches Verfahren
§ 90u Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung
§ 90v Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 90w Durchführung der Überwachung
§ 90x Erneuerte und geänderte Maßnahmen
§ 90y Abgabe der Überwachung
§ 90z Rücknahme der Überwachungsabgabe
Zehnter Teil Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 91 Vorrang des Zehnten Teils
Abschnitt 2 Besondere Formen der Rechtshilfe
§ 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 92a Inhalt des Ersuchens
§ 92b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten
§ 92c Datenübermittlung ohne Ersuchen
§ 93 Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 94 Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 95 Sicherungsunterlagen
§ 96 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen
§ 97 Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln
Elfter Teil Schlussvorschriften
§ 98 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
§ 98a Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen
§ 99 Einschränkung von Grundrechten
Text in der Fassung der Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe B. v. 3. November 2015 BGBl. I S. 1933 m.W.v. 25. Juli 2015
Frühere Fassungen von Anlage 2 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 25.07.2015 (11.11.2015) | Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe vom 03.11.2015 BGBl. I S. 1933 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 StPOuIRGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StPOuIRGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
B. v. 03.11.2015 BGBl. I S. 1933
Berichtigung StPOuIRGÄndGB
... Rechtshilfe vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1332) ist wie folgt zu berichtigen: In Anlage 2 (zu Artikel 2 Nummer 1) sind nach der Angabe zu § 90 folgende Angaben einzufügen: ...
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