Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung (1. RiFlEtikettVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Bekanntmachung



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Rindfleischetikettierungsverordnung in der jeweils vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Anzeige