Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Testamentsregister-Verordnung (1. ZTRVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 78 Absatz 2 Satz 2 bis 5 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 2 der Bundesnotarordnung, von denen Satz 2 bis 5 durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255) eingefügt worden ist und Satz 1 Nummer 2 durch Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:



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