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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2021 aufgehoben
§ 14 - Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais (SaatIV k.a.Abk.)
V. v. 28.07.2015 BGBl. I S. 1418 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 01.10.2018 BGBl. I S. 1571
Geltung ab 01.08.2015 bis 31.12.2018; FNA: 7822-6-48 Sortenschutz, Saatgut
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Geltung ab 01.08.2015 bis 31.12.2018; FNA: 7822-6-48 Sortenschutz, Saatgut
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§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und mit Ablauf des 28. Februar 2021 außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Juli 2015.
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung, der Saatgutverordnung und der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais V. v. 1. Oktober 2018 BGBl. I S. 1571 m.W.v. 11. Oktober 2018
Frühere Fassungen von § 14 Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 11.10.2018 | Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung, der Saatgutverordnung und der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais vom 01.10.2018 BGBl. I S. 1571 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 14 Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 SaatIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SaatIV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung, der Saatgutverordnung und der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
V. v. 01.10.2018 BGBl. I S. 1571
Artikel 3 RebPflVuaVÄndV Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
... § 14 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais vom 28. Juli 2015 (BGBl. I S. 1418) wird das Datum „31. Dezember 2018" durch das Datum ...
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