Tools:
Update via:
Zitierungen von § 4 Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SaatIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SaatIV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 SaatIV Anforderungen an das Inverkehrbringen von Saatgut einer Population
... erfüllt, 5. es der Population angehört und 6. die nach § 4 Absatz 1 Satz 1 je Population und Jahr festgesetzte Höchstmenge zum Inverkehrbringen ...
§ 13 SaatIV Übergangsbestimmungen
... in den Verkehr gebracht werden, soweit das Bundessortenamt für die Population nach § 4 Absatz 4 bereits eine Saatgutmenge zugewiesen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11701/v194007.htm