Tools:
Update via:
Zitierungen von § 5 Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SaatIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SaatIV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 SaatIV Antrag auf Zulassung einer Population
... angehört, 3. Bezeichnung der Population, die die Anforderungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 erfüllt, 4. Beschreibung der Eigenschaften der Population nach ... 1 Nummer 3 erfüllt, 4. Beschreibung der Eigenschaften der Population nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e sowie Versuchsergebnisse, die Aufschluss über die beschriebenen ...
§ 11 SaatIV Andere Aufgaben des Bundessortenamtes
... Das Bundessortenamt führt vergleichende Feldversuche mit den nach § 5 zugelassenen Populationen durch. (2) Das Bundessortenamt überwacht die ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11701/v194008.htm