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Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung (PostbankLEntgVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.08.2015 BGBl. I S. 1432 (Nr. 33); Geltung ab 01.02.2015
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Eingangsformel



Auf Grund des § 10 Absatz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b des Gesetzes vom 21. November 2012 (BGBl. I S. 2299) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung des Vorstands der Deutschen Postbank AG im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:


Artikel 1 Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2015 PBLEntgV § 2, § 4, § 8, § 9, § 10

Die Postbankleistungsentgeltverordnung vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2938), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 30. September 2013 (BGBl. I S. 3737) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Satz 1" gestrichen.

2.
In § 4 Absatz 4 Satz 4 wird die Angabe „Absatz 2" durch die Angabe „Absatz 1" ersetzt.

3.
In § 8 Absatz 2 Satz 5 wird das Wort „Betriebsverfassungsgesetz" durch die Wörter „des Betriebsverfassungsgesetzes" ersetzt.

4.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absätze 1 bis 6 werden aufgehoben.

b)
In Absatz 7 wird die Angabe „2015" durch die Angabe „2017" ersetzt.

5.
In § 10 Absatz 4 wird die Angabe „Januar 2015" durch die Angabe „April 2017" ersetzt.


Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2015 in Kraft.


Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble