Artikel 53 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 53 Änderung der Arzneimittel-Sachverständigenverordnung


Artikel 53 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 AMSachvV § 1, § 3, § 5

(2121-51-2)

In § 1 Satz 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 und § 5 Absatz 3 Satz 1 der Arzneimittel-Sachverständigenverordnung vom 2. Januar 1978 (BGBl. I S. 30), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. April 2013 (BGBl. I S. 811) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 53 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 53 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 46 SchriftVG Änderung der Arzneimittel-Sachverständigenverordnung
... Arzneimittel-Sachverständigenverordnung vom 2. Januar 1978 (BGBl. I S. 30), die zuletzt durch Artikel 53 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, wird das Wort „schriftliche" durch das Wort ...


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