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Artikel 488 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 488 Änderung der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen


Artikel 488 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 GGKontrollV § 5

(9241-23-23)

In § 5 Absatz 1 und 2 der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3104), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 26. Februar 2015 (BGBl. I S. 265) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 488 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 488 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 27 BALMG Änderung der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3104), die zuletzt durch Artikel 488 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Güterverkehr" durch die ...