Artikel 544 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 544 Änderung der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt


Artikel 544 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 SeeFSichV § 7b, § 8

(9510-1-11)

In § 7b Absatz 2 Satz 2 und § 8 Absatz 3 der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt vom 27. Juli 1993 (BGBl. I S. 1417), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. Juni 2013 (BGBl. I S. 1926) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 544 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 544 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 72 BEG IV Folgeänderungen zum Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz
... über die Sicherung der Seefahrt vom 27. Juli 1993 (BGBl. I S. 1417), die zuletzt durch Artikel 544 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 53" durch die Angabe „§ ...


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