Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben
§ 4
Die Gebühr für die Erteilung einer Genehmigung und Vergabe einer Genehmigungsnummer für Kondome und Gleitmittel zur Anwendung mit Kondomen nach der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. Mai 1994 (BAnz. S. 5961) beträgt 200 DM.
interne Verweise§ 8 GesundKostV (vom 15.08.2013) ... Erfordert eine der in den §§ 2 bis 5 aufgeführten individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen im Einzelfall einen ...
§ 10 GesundKostV ... (BGBl. I S. 280), außer Kraft. (3) Für Anträge nach den §§ 2 bis 5, 8 und 9, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung gestellt wurden, werden die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1172/a16673.htm