Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Vierzehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen (14. FuttMRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Neubekanntmachungserlaubnis


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Futtermittelverordnung in der vom 7. Oktober 2015 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 3 Vierzehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 14. FuttMRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 14. FuttMRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Futtermittelverordnung
B. v. 15.10.2015 BGBl. I S. 1687
Bekanntmachung FuttMVNB 2015
... Grund des Artikels 3 der Vierzehnten Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen vom 28. ...