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Artikel 3 - Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (2. FeVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. Oktober 2015.

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