Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 13 ElektroG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 ElektroG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektroG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 ElektroG Rücknahmepflicht der Hersteller (vom 01.01.2022)
... 2. Für die Abholung der zugewiesenen Behältnisse gelten Absatz 5 Satz 1 und § 13 Absatz 5 Satz 1 entsprechend. (2) Der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 ... Sammel- noch an Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 13 Absatz 1 eingerichtet und betrieben werden. Bei der Rücknahme nach Satz 1 gilt § 14 ...
§ 17 ElektroG Rücknahmepflicht der Vertreiber (vom 01.01.2022)
... Vertreiber Altgeräte freiwillig unentgeltlich zurücknehmen. (4) § 13 Absatz 5 Satz 1 gilt für die Rücknahme nach den Absätzen 1 bis 3 entsprechend. Die ... Sammel- noch an Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 13 Absatz 1 erfolgen. Bei der Rücknahme nach den Absätzen 1 bis 3 gilt § 14 Absatz 2 ...
§ 17a ElektroG Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen (vom 01.01.2022)
... an Sammel- noch an Übergabestellen der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger nach § 13 Absatz 1 erfolgen. § 14 Absatz 2 gilt entsprechend. Sofern der Betreiber der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... 31 Absatz 1 Satz 5 entworfene einheitliche Kennzeichnung kenntlich zu machen." 10. § 13 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz ... an Sammel- noch an Übergabestellen der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger nach § 13 Absatz 1 erfolgen. § 14 Absatz 2 gilt entsprechend. Sofern der Betreiber der Erstbehandlungsanlage im ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Artikel 3 ElektroGNRG Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... Geräte, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden." 4. In § 13 Absatz 5 Satz 3 wird die Angabe „2" durch die Angabe „4" ersetzt.  ...