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Zitierungen von § 14 ElektroG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 ElektroG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ElektroG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 ElektroG Getrennte Erfassung (vom 01.01.2022)
... vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Satz 2 gilt nicht, soweit nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten. ...
§ 13 ElektroG Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (vom 01.01.2022)
... aus privaten Haushalten ihres Gebietes angeliefert werden können (Bringsystem). § 14 Absatz 2 gilt entsprechend. Altgeräte aus privaten Haushalten, die von Gewerbetreibenden ... können die Annahme an einzelnen Sammelstellen auf bestimmte Altgerätegruppen nach § 14 Absatz 1 Satz 1 beschränken, wenn dies aus Platzgründen unter Berücksichtigung der sonstigen ... Wertstofferfassung im Einzelfall notwendig ist und die Erfassung aller Altgerätegruppen nach § 14 Absatz 1 Satz 1 im Entsorgungsgebiet des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sichergestellt ... werden. Bei Anlieferungen von mehr als 20 Geräten der Gruppen 1, 4 und 6 nach § 14 Absatz 1 Satz 1 sind Anlieferungsort und -zeitpunkt vorab mit dem öffentlich-rechtlichen ...
§ 15 ElektroG Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte (vom 01.01.2022)
... nach § 8 deren Bevollmächtigte müssen die Behältnisse nach § 14 unentgeltlich aufstellen und abdecken. Satz 1 gilt nicht im Fall des § 14 Absatz 5. ... nach § 14 unentgeltlich aufstellen und abdecken. Satz 1 gilt nicht im Fall des § 14 Absatz 5 . Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können das Aufstellen nicht ... Frist, gilt eine Nachfrist bis zum Ablauf des folgenden Werktages. (5) Im Fall des § 14 Absatz 5 gelten Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 für die öffentlich-rechtlichen ...
§ 16 ElektroG Rücknahmepflicht der Hersteller (vom 01.01.2022)
... der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, die nach § 14 Absatz 1 Satz 1 bereitgestellten Behältnisse entsprechend der Zuweisung der zuständigen Behörde ... 13 Absatz 1 eingerichtet und betrieben werden. Bei der Rücknahme nach Satz 1 gilt § 14 Absatz 2 ...
§ 17 ElektroG Rücknahmepflicht der Vertreiber (vom 01.01.2022)
... § 13 Absatz 1 erfolgen. Bei der Rücknahme nach den Absätzen 1 bis 3 gilt § 14 Absatz 2 Satz 1 entsprechend. An der Rücknahmestelle ist die Entfernung von Bauteilen aus oder von ...
§ 17a ElektroG Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen (vom 01.01.2022)
... der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger nach § 13 Absatz 1 erfolgen. § 14 Absatz 2 gilt entsprechend. Sofern der Betreiber der Erstbehandlungsanlage im Rahmen der ...
§ 18 ElektroG Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten (vom 01.01.2022)
... leisten, dass sie ihre Altgeräte einer getrennten Erfassung entsprechend den Gruppen nach § 14 Absatz 1 Satz 1 zuführen, 3. die Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen Abbaus sowie einer ... § 10 Absatz 1 Satz 2 und die getrennte Erfassung von batteriebetriebenen Altgeräten nach § 14 Absatz 1 Satz 2 zu informieren. (3) Vertreiber, die nach § 17 Absatz 1 Satz 1 zur ...
§ 25 ElektroG Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen (vom 01.01.2022)
... Übergabestellen sind unverzüglich anzuzeigen. Die Absicht der Optierung nach § 14 Absatz 5 Satz 1 hat der nach Landesrecht für die Verwertung und Beseitigung von Altgeräten ...
§ 26 ElektroG Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (vom 01.01.2022)
... Entsorgungsträger hat der Gemeinsamen Stelle im Fall der Optierung nach § 14 Absatz 5 Satz 1 Folgendes mitzuteilen: 1. monatlich die von ihm je Gruppe und Kategorie an die ...
§ 31 ElektroG Aufgaben der Gemeinsamen Stelle (vom 01.01.2022)
... Gemeinsame Stelle nimmt die Meldungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 14 Absatz 3 sowie § 15 Absatz 4 Satz 2 entgegen. Sie erfasst und prüft darüber hinaus ...
§ 32 ElektroG Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen (vom 01.01.2022)
... sämtlichen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern je Gruppe und Kategorie nach § 14 Absatz 5 gesammelten Altgeräte, 4. die von sämtlichen Herstellern oder im Fall der ...
§ 34 ElektroG Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle (vom 01.01.2024)
... nach Satz 1 gilt nicht, soweit der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach § 14 Absatz 5 Satz 1 und § 25 Absatz 1 Satz 3 für die Gruppe optiert hat, in der Altgeräte dieser ... juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften zu, die vor der Meldung nach § 14 Absatz 3 als Hersteller oder Bevollmächtigte registriert waren (ehemalige Hersteller) und die ...
§ 46 ElektroG Übergangsvorschriften (vom 31.12.2022)
... vom 16. März 2005 ermittelt worden sind. Satz 2 gilt für die Gruppen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 5 dieses Gesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2015 im Hinblick auf die vor dem 1. Dezember 2018 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... zerstörungsfrei zu trennen." bb) In Satz 3 werden nach der Angabe „ § 14 Absatz" die Wörter „4 Satz 4 oder Absatz" eingefügt. b) In ... a) Nach Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „ § 14 Absatz 2 gilt entsprechend." b) In Absatz 5 Satz 4 werden die Wörter „§ 20 ... 1 und 2" durch die Wörter „§ 20 Absatz 1 und 3" ersetzt. 11. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 3 wird nach der Angabe „ § 14 Absatz 2" die Angabe „Satz 1" eingefügt. bb) In Satz 4 werden ... der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger nach § 13 Absatz 1 erfolgen. § 14 Absatz 2 gilt entsprechend. Sofern der Betreiber der Erstbehandlungsanlage im Rahmen der Rücknahme ... § 10 Absatz 1 Satz 2 und die getrennte Erfassung von batteriebetriebenen Altgeräten nach § 14 Absatz 1 Satz 2 zu informieren. (3) Vertreiber, die nach § 17 Absatz 1 Satz 1 zur Rücknahme ... vom 16. März 2005 ermittelt worden sind. Satz 2 gilt für die Gruppen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 5 dieses Gesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2015 im Hinblick auf die vor dem 1. Dezember 2018 ...
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Artikel 3 ElektroGNRG Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... 3 wird die Angabe „2" durch die Angabe „4" ersetzt. 5. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... und Elektronikgerätegesetzes vom 16. März 2005" durch die Wörter „§ 14 Absatz 1 dieses Gesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2015" ersetzt. d) Absatz ... zuständigen Behörde angezeigt hat, die gesamten Altgeräte einer Gruppe nach § 14 Absatz 1 dieses Gesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2015 von der Bereitstellung zur Abholung ... auszunehmen, gilt dies ab dem 1. Dezember 2018 als Anzeige der Absicht der Optierung nach § 14 Absatz 5 Satz 1 1. für die Gruppe 1, soweit die Absicht der Optierung im ... für die Gruppe 1, soweit die Absicht der Optierung im Hinblick auf Gruppe 2 nach § 14 Absatz 1 dieses Gesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2015, 2. für die Gruppe ... für die Gruppe 2, soweit die Absicht der Optierung im Hinblick auf Gruppe 3 nach § 14 Absatz 1 dieses Gesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2015, 3. für die Gruppe ... für die Gruppe 3, soweit die Absicht der Optierung im Hinblick auf Gruppe 4 nach § 14 Absatz 1 dieses Gesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2015, 4. für die Gruppe ... für die Gruppe 4, soweit die Absicht der Optierung im Hinblick auf Gruppe 1 nach § 14 Absatz 1 dieses Gesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2015, 5. für die Gruppe ... für die Gruppe 5, soweit die Absicht der Optierung im Hinblick auf Gruppe 5 nach § 14 Absatz 1 dieses Gesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2015 und 6. für die ... für die Gruppe 6, soweit die Absicht der Optierung im Hinblick auf Gruppe 6 nach § 14 Absatz 1 dieses Gesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2015 angezeigt ist. Der ... 2018 der zuständigen Behörde anzeigen, im Hinblick auf welche andere Gruppe nach § 14 Absatz 1 die Optierung ab dem 1. Dezember 2018 als angezeigt gelten soll." e) Dem ... folgender Satz angefügt: „Satz 2 gilt für die Gruppen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 5 dieses Gesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2015 im Hinblick auf die ...
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