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Zitierungen von § 22 ElektroG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 ElektroG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektroG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 ElektroG Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (vom 01.01.2022)
... nach Satz 1 zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu ...
§ 16 ElektroG Rücknahmepflicht der Hersteller (vom 01.01.2022)
... oder deren Bauteile zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten. (3) Der Hersteller oder im Fall der ...
§ 17 ElektroG Rücknahmepflicht der Vertreiber (vom 01.01.2022)
... die Altgeräte zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten. Für die Übergabe, Behandlung und Entsorgung von ...
§ 17a ElektroG Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen (vom 01.01.2022)
... deren Bauteile für die Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu ...
§ 18 ElektroG Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten (vom 01.01.2022)
... in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 zu ...
§ 19 ElektroG Rücknahme durch den Hersteller (vom 01.01.2022)
... nach Absatz 1 zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten. Satz 1 gilt für den Endnutzer entsprechend, sofern ...
§ 21 ElektroG Zertifizierung (vom 01.01.2022)
... gemäß Anlage 5a führt und 5. in der Anlage alle Primärdaten nach § 22 Absatz 3 Satz 1 , die zur Berechnung und zum Nachweis der Verwertungsquoten erforderlich sind, sowie nach § 22 ... 3 Satz 1, die zur Berechnung und zum Nachweis der Verwertungsquoten erforderlich sind, sowie nach § 22 Absatz 4 Satz 1 und 2 in nachvollziehbarer Weise dokumentiert werden. (4) Der Sachverständige ... 3 Nummer 5 gilt mit der Maßgabe, dass an der Anlage alle Primärdaten nach § 22 Absatz 3 Satz 1 in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren sind. (5) Das Zertifikat gilt ...
§ 24 ElektroG Verordnungsermächtigungen (vom 01.01.2022)
... zur Wiederverwendung, 3. die näheren Anforderungen an den Nachweis nach § 22 Absatz 5 Nummer 2 , insbesondere Kriterien zur Beurteilung der Frage, ob die vorgenommene Behandlung den ...
§ 26 ElektroG Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (vom 01.01.2022)
... die im vorangegangenen Kalenderjahr bei den Erstbehandlungsanlagen zusammengefassten Mengen nach § 22 Absatz 3 nach Gewicht zu melden. (4) Ist die Gemeinsame Stelle nicht eingerichtet, teilt der ...
§ 27 ElektroG Mitteilungspflichten der Hersteller (vom 01.01.2022)
... die im vorangegangenen Kalenderjahr bei den Erstbehandlungsanlagen zusammengefassten Mengen nach § 22 Absatz 3 nach Gewicht zu melden. Die Mitteilung nach Satz 1 sowie nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ...
§ 29 ElektroG Mitteilungspflichten der Vertreiber (vom 01.01.2022)
... die im vorangegangenen Kalenderjahr bei den Erstbehandlungsanlagen zusammengefassten Mengen nach § 22 Absatz 3 nach Gewicht zu melden. (4) Ist die Gemeinsame Stelle nicht eingerichtet, teilt der ...
§ 46 ElektroG Übergangsvorschriften (vom 31.12.2022)
... ist § 21 Absatz 3 und 4 erstmals ab der Erneuerung des Zertifikats anzuwenden. (7) § 22 Absatz 4 Satz 4 gilt erstmals für das Berichtsjahr 2022. (8) Betreiber von Erstbehandlungsanlagen, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
neugefasst B. v. 15.02.2012 BGBl. I S. 409; zuletzt geändert durch Artikel 298 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 3 ChemOzonSchichtV Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe (vom 27.06.2020)
... 1 und 2 gelten nicht für Elektro- und Elektronikgeräte, die nach den §§ 20 bis 22 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) zu behandeln und zu verwerten sind. Die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... 5 Satz 3 werden die Wörter „wiederzuverwenden oder nach § 20 zu behandeln und nach § 22 zu entsorgen" durch die Wörter „zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach ... die Wörter „zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten" ersetzt. 12. Dem § 15 Absatz 4 wird folgender ... Absatz 2 werden die Wörter „wiederzuverwenden oder nach § 20 zu behandeln und nach § 22 zu entsorgen" durch die Wörter „zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach ... die Wörter „zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten" ersetzt. b) In Absatz 3 werden nach dem Wort ... 5 Satz 1 werden die Wörter „wiederzuverwenden oder nach § 20 zu behandeln und nach § 22 zu entsorgen" durch die Wörter „zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach ... die Wörter „zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten" ersetzt. 15. Nach § 17 werden die folgenden ... deren Bauteile für die Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten. § 17b Kooperation zwischen ... in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 zu veröffentlichen." 17. § 19 wird durch die folgenden §§ 19 ... nach Absatz 1 zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten. Satz 1 gilt für den Endnutzer entsprechend, sofern dieser die ... gemäß Anlage 5a führt und 5. in der Anlage alle Primärdaten nach § 22 Absatz 3 Satz 1 , die zur Berechnung und zum Nachweis der Verwertungsquoten erforderlich sind, sowie nach § 22 ... 3 Satz 1, die zur Berechnung und zum Nachweis der Verwertungsquoten erforderlich sind, sowie nach § 22 Absatz 4 Satz 1 und 2 in nachvollziehbarer Weise dokumentiert werden. (4) Der Sachverständige darf das ... Absatz 3 Nummer 5 gilt mit der Maßgabe, dass an der Anlage alle Primärdaten nach § 22 Absatz 3 Satz 1 in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren sind. (5) Das Zertifikat gilt ... Dezember 2009, zu beziehen über die Beuth Verlag GmbH, Berlin. --- 20. § 22 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5. 21. In § 24 Nummer 3 wird die Angabe „ § 22 Absatz 4" durch die Angabe „§ 22 Absatz 5" ersetzt. 22. § 25 ... In § 24 Nummer 3 wird die Angabe „§ 22 Absatz 4" durch die Angabe „ § 22 Absatz 5" ersetzt. 22. § 25 wird wie folgt geändert: a) Die ... § 21 Absatz 3 und 4 erstmals ab der Erneuerung des Zertifikats anzuwenden. (7) § 22 Absatz 4 Satz 4 gilt erstmals für das Berichtsjahr 2022. (8) Betreiber von ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Artikel 2 ElektroGNRG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
...  22 Absatz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) ...
Artikel 3 ElektroGNRG Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... 2 wird die Angabe „4" durch die Angabe „3" ersetzt. 7. § 22 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „10" ...
Artikel 5 ElektroGNRG Folgeänderungen
... (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist," durch die Wörter „§§ 20 bis 22 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739)" ... (BGBl. I S. 1462) geändert worden ist," durch die Wörter „§§ 20 bis 22 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739)" ...

Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2232
Artikel 2 AbfRRL-UG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 zu veröffentlichen." 2. Dem § 19 wird folgender Absatz 3 ...