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Zitierungen von § 7a ElektroG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7a ElektroG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ElektroG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 ElektroG Registrierung (vom 01.01.2022)
... 2. eine Glaubhaftmachung nach § 7 Absatz 3 Satz 1 und ein Rücknahmekonzept nach § 7a beizufügen. Der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach ...
§ 37 ElektroG Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung (vom 01.01.2024)
... genutzt werden, darf die Registrierung nur erteilt werden, wenn ein Rücknahmekonzept nach § 7a durch den Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 durch den ... oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter kein nach § 7a erforderliches Rücknahmekonzept vorlegt, 2. der Hersteller im Fall des § 8 ...
Anlage 2 ElektroG (zu § 6 Absatz 1) Angaben bei der Registrierung (vom 01.01.2022)
... Informationen über Sicherheitsleistungen 8. Rücknahmekonzept nach § 7a für Elektro- und Elektronikgeräte für die Nutzung in anderen als privaten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... a) Nach der Angabe zu § 7 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 7a Rücknahmekonzept". b) Nach der Angabe zu § 17 werden die folgenden ... 2. eine Glaubhaftmachung nach § 7 Absatz 3 Satz 1 und ein Rücknahmekonzept nach § 7a beizufügen." b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ... dieses Herstellers nicht vornehmen." 5. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Rücknahmekonzept (1) Jeder ... 5. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „ § 7a Rücknahmekonzept (1) Jeder Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach ... genutzt werden, darf die Registrierung nur erteilt werden, wenn ein Rücknahmekonzept nach § 7a durch den Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 durch den ... oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter kein nach § 7a erforderliches Rücknahmekonzept vorlegt,". c) Folgender Absatz 7 wird ... Informationen über Sicherheitsleistungen 8. Rücknahmekonzept nach § 7a für Elektro- und Elektronikgeräte für die Nutzung in anderen als privaten ...
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