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Artikel 2 - Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroGNRG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
§ 22 Absatz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe a wird die Angabe „80" durch die Angabe „85" ersetzt.
- b)
- In Buchstabe b werden nach dem Wort „Anteil" die Wörter „der Vorbereitung zur Wiederverwendung und" eingefügt und wird die Angabe „75" durch die Angabe „80" ersetzt.
- 2.
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe a wird die Angabe „75" durch die Angabe „80" ersetzt.
- b)
- In Buchstabe b werden nach dem Wort „Anteil" die Wörter „der Vorbereitung zur Wiederverwendung und" eingefügt und wird die Angabe „65" durch die Angabe „70" ersetzt.
- 3.
- Nummer 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe a wird die Angabe „70" durch die Angabe „75" ersetzt.
- b)
- In Buchstabe b werden nach dem Wort „Anteil" die Wörter „der Vorbereitung zur Wiederverwendung und" eingefügt und wird die Angabe „50" durch die Angabe „55" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ElektroGNRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ElektroGNRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 ElektroGNRG Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 ...
Artikel 7 ElektroGNRG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 2013 (BGBl. I S. 3642) geändert worden ist, außer Kraft. (2) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 3 tritt am 15. August 2018 ...
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