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Artikel 6 - Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroGNRG k.a.Abk.)

Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in der vom 15. August 2018 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 ElektroGNRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektroGNRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 ElektroGNRG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Die Artikel 1 und 4 bis 6 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Elektro- und ...