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Änderung Anlage 2 ElektroGBattGGebV vom 01.01.2018
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Anlage 2 ElektroGBattGGebV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2018 geltenden Fassung | Anlage 2 ElektroGBattGGebV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2022 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5231 |
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(Text alte Fassung) Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2) | (Text neue Fassung)Anlage 2 (aufgehoben) |
Gewichtsklasse | Geräteart | Schwellenwert in kg/Jahr Gewichtsklasse I | z. B.: - Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Haushaltskleingeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung - Geräte für die 'Persönliche' Informations- und/oder Datenverarbeitung für die Nutzung in privaten Haushalten - Geräte für das 'Persönliche' Drucken von Informationen und Übermittlung gedruckter Informationen für die Nutzung in privaten Haushalten - 'Persönliche' Telekommunikationsgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Mobil-Telefone für die Nutzung in privaten Haushalten - Kameras (Foto) für die Nutzung in privaten Haushalten - Professionelle Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik für ausschließlich gewerbliche Nutzung - Geräte der Unterhaltungselektronik (mit Ausnahme von TV-Geräten) für die Nutzung in privaten Haushalten - Lampen für die Nutzung in privaten Haushalten - Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht für die Nutzung in privaten Haushalten - Lampen sowie Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht für ausschließlich gewerbliche Nutzung - Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten - Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haushalten - Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten Haushalten | 30 Gewichtsklasse II | z. B.: - Datensichtgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Elektrische und elektronische Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haus- halten - Elektrische und elektronische Werkzeuge für ausschließlich gewerbliche Nutzung - Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung - Medizinprodukte für den professionellen Anwender - Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich gewerbliche Nutzung | 70 Gewichtsklasse III | z. B.: - TV-Geräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Geräte der Unterhaltungselektronik für ausschließlich gewerbliche Nutzung - Photovoltaikmodule für die Nutzung in privaten Haushalten - Photovoltaikmodule für ausschließlich gewerbliche Nutzung - Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haus- halten - Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten | 120 Gewichtsklasse IV | z. B.: - Haushaltsgroßgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung - Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Automatische Ausgabegeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung | 300 |
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