Änderung Anlage 2 ElektroGBattGGebV vom 01.01.2018

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Anlage 2 ElektroGBattGGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2018 geltenden Fassung
Anlage 2 ElektroGBattGGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5231
 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2)


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (aufgehoben)


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Gewichtsklasse | Geräteart | Schwellenwert in kg/Jahr

Gewichtsklasse I | z. B.:
- Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Haushaltskleingeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Geräte für die 'Persönliche' Informations- und/oder Datenverarbeitung für
die Nutzung in privaten Haushalten
- Geräte für das 'Persönliche' Drucken von Informationen und Übermittlung
gedruckter Informationen für die Nutzung in privaten Haushalten
- 'Persönliche' Telekommunikationsgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Mobil-Telefone für die Nutzung in privaten Haushalten
- Kameras (Foto) für die Nutzung in privaten Haushalten
- Professionelle Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik für
ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Geräte der Unterhaltungselektronik (mit Ausnahme von TV-Geräten) für die
Nutzung in privaten Haushalten
- Lampen für die Nutzung in privaten Haushalten
- Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung
oder Steuerung von Licht für die Nutzung in privaten Haushalten
- Lampen sowie Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die
Ausbreitung oder Steuerung von Licht für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten
- Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten Haushalten | 30

Gewichtsklasse II | z. B.:
- Datensichtgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Elektrische und elektronische Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haus-
halten
- Elektrische und elektronische Werkzeuge für ausschließlich gewerbliche
Nutzung
- Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Medizinprodukte für den professionellen Anwender
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich gewerbliche Nutzung | 70

Gewichtsklasse III | z. B.:
- TV-Geräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Geräte der Unterhaltungselektronik für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Photovoltaikmodule für die Nutzung in privaten Haushalten
- Photovoltaikmodule für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haus-
halten
- Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten | 120

Gewichtsklasse IV | z. B.:
- Haushaltsgroßgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Automatische Ausgabegeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung | 300



 
 



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