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Änderung Anlage 2 ElektroGBattGGebV vom 01.01.2022
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Anlage 2 ElektroGBattGGebV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2022 geltenden Fassung | Anlage 2 ElektroGBattGGebV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2022 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5231 |
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(Text alte Fassung) Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2) | (Text neue Fassung)Anlage 2 (aufgehoben) |
Kategorie | Geräteart | Schwellenwert in kg/Jahr Wärmeüberträger | Wärmeüberträger, die in privaten Haushalten genutzt werden können | 400 Wärmeüberträger für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten | 420 Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern ent- halten | Bildschirmgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können | 50 Bildschirmgeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten | 30 Lampen | Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können | 10 Lampen, außer Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können | 10 Lampen für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten | 90 Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter betragen (Großgeräte) | Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können | 290 Große Photovoltaikmodule, die in privaten Haushalten genutzt werden können | 850 Großgeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten | 35 Große Photovoltaikmodule für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten | 850 Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter betragen (Kleingeräte) | Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können | 80 Kleine Photovoltaikmodule, die in privaten Haushalten genutzt werden können | 215 Kleingeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten | 100 Kleine Photovoltaikmodule für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten | 215 Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter betragen | Kleine Geräte der Informations- und Telekommunika- tionstechnik, die in privaten Haushalten genutzt wer- den können | 35 Kleine Geräte der Informations- und Telekommunika- tionstechnik für die ausschließliche Nutzung in ande- ren als privaten Haushalten | 25 |
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