Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (MindAsylbUVG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2015 AufenthG § 80

Das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird in der Angabe zu § 80 das Wort „Minderjähriger" gestrichen.

2.
§ 80 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Minderjähriger" gestrichen.

b)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Wörter „das 16. Lebensjahr vollendet hat" werden durch die Wörter „volljährig ist" ersetzt.

bb)
Die Wörter „im Falle seiner Volljährigkeit" werden gestrichen.

c)
In Absatz 4 werden die Wörter „der das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat" durch die Wörter „der minderjährig ist" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MindAsylbUVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MindAsylbUVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 5 SGBXIIuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, wird ...