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Artikel 5 - Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (MindAsylbUVG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 Nummer 9 tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. November 2015 in Kraft.

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