§ 16 - Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung (PferdewMeistPrV)

V. v. 27.10.2015 BGBl. I S. 1825, 1934 (Nr. 42)
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 806-22-4-5 Berufliche Bildung
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§ 16 Schriftlicher Teil


§ 16 wird in 7 Vorschriften zitiert

(1) Im schriftlichen Teil soll der Prüfling fallbezogene Aufgaben unter Aufsicht bearbeiten. Die Aufgaben sollen sich auf die in § 13 Absatz 3 bis 6 beschriebenen Kompetenzen beziehen.

(2) Die Bearbeitungszeit für den schriftlichen Teil beträgt 150 Minuten.

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Zitierungen von § 16 PferdewMeistPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 PferdewMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PferdewMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 PferdewMeistPrV Struktur der Prüfung
...  1. einen praktischen Teil (§ 15) und 2. einen schriftlichen Teil (§ 16 ). (3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer ...
§ 18 PferdewMeistPrV Befreiung von Prüfungsleistungen
... Prüfungen nach den §§ 7 und 8, den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 ist § 56 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes entsprechend ...
§ 19 PferdewMeistPrV Bewertungen in den Prüfungen (vom 12.11.2015)
... der Ausbildungssituation (§ 15) und der Bewertung der schriftlichen Prüfung (§ 16 ) nach folgender Formel zu bilden: Note des Abschnitts Berufsausbildung = ((Note der ...
§ 20 PferdewMeistPrV Bestehen der Meisterprüfung und Zeugnisse
... Prüfungen nach den §§ 7 und 8, den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 mit „ungenügend" oder 2. mehr als eine dieser Leistungen mit ... Prüfungen nach den §§ 7 und 8, den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 und 2. Befreiungen nach § 18, wobei jede Befreiung mit Ort, Datum und der ...
§ 21 PferdewMeistPrV Mündliche Ergänzungsprüfung (vom 12.11.2015)
... Die Prüfungen nach den §§ 8, 12 und 16 sind jeweils durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das ...
§ 22 PferdewMeistPrV Wiederholung der Meisterprüfung
... Prüfungen nach den §§ 7 und 8, den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 zu befreien, wenn 1. die entsprechenden Leistungen in einer vorangegangenen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung
B. v. 06.11.2015 BGBl. I S. 1934
Berichtigung PferdewMeistPrVBer
... die Angabe „§§ 8, 12 und 15" durch die Angabe „§§ 8, 12 und 16 " zu ...


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