interne Verweise§ 20 PferdewMeistPrV Bestehen der Meisterprüfung und Zeugnisse ... mindestens 1. eine der Leistungen in den Prüfungen nach den §§ 7 und 8 , den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 mit „ungenügend" ... 1. die Ergebnisse der Leistungen aus den einzelnen Prüfungen nach den §§ 7 und 8 , den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 und 2. Befreiungen nach ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung der Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung
B. v. 06.11.2015 BGBl. I S. 1934
Berichtigung PferdewMeistPrVBer ... zu streichen. 2. In § 21 Absatz 1 ist die Angabe „§§ 8 , 12 und 15" durch die Angabe „§§ 8, 12 und 16" zu ... 1 ist die Angabe „§§ 8, 12 und 15" durch die Angabe „§§ 8 , 12 und 16" zu ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11751/v195149.htm