Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
V. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 683
Artikel 2 DrohnenV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 12 wird das Wort „Ausweichregeln" durch die Wörter „Zuständige ... Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte". 2. In der Überschrift zu § 12 wird das Wort „Ausweichregeln" durch die Wörter „Zuständige ...
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