interne Verweise§ 21i LuftVO Erteilung einer Genehmigung (vom 18.06.2021) ... 2. der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. § 20 Absatz 5 gilt entsprechend. (2) Die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes ...
§ 44 LuftVO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2025) ... 13. entgegen § 19 Absatz 1 einen Luftraum nutzt, 14. ohne Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 Satz 1 einen Luftraum nutzt, 15. entgegen § 20 Absatz 1 Satz 2 ein Halteseil nicht, nicht ... 14. ohne Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 Satz 1 einen Luftraum nutzt, 15. entgegen § 20 Absatz 1 Satz 2 ein Halteseil nicht, nicht richtig oder nicht vollständig kenntlich macht, 16. ... oder nicht vollständig kenntlich macht, 16. einer vollziehbaren Auflage nach § 20 Absatz 4 Satz 2 zuwiderhandelt, 17. entgegen § 21 Absatz 1 eine Flugverkehrskontrollfreigabe nicht ...
Zitat in folgenden NormenKostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 29 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1766
Verordnung zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010
V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
V. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 683
Artikel 2 DrohnenV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung ... Die Absätze 3 und 4 werden aufgehoben. b) Absatz 5 wird Absatz 3. 4. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des ... b) Absatz 5 wird Absatz 3. 4. § 20 wird wie folgt gefasst: „ § 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums (1) Die folgenden Arten der Nutzung des ... und 2. der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. § 20 Absatz 5 gilt entsprechend. (4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse ... nach Satz 1 zulassen, wenn die Voraussetzungen von § 21a Absatz 3 Satz 1 erfüllt sind. § 20 Absatz 5 und § 21a Absatz 5 und 6 gelten entsprechend. (3) In begründeten Fällen ... 1 bis 9 zulassen, wenn die Voraussetzungen von § 21a Absatz 3 Satz 1 erfüllt sind. § 20 Absatz 5 und § 21a Absatz 5 und 6 gelten entsprechend. (4) Das Bundesministerium für ... „oder 3 Satz 1" gestrichen. b) In Nummer 14 wird nach der Angabe „ § 20 Absatz 1 " die Angabe „Satz 1" eingefügt. c) Nummer 15 wird wie folgt ... eingefügt. c) Nummer 15 wird wie folgt gefasst: „15. entgegen § 20 Absatz 1 Satz 2 ein Halteseil nicht, nicht richtig oder nicht vollständig kenntlich macht,". ...
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