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Zitierungen von § 21c LuftVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21c LuftVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 21d LuftVO Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 durch Betreiber aus Drittländern (vom 18.06.2021)
... Behörde für den Betrieb unbemannter Fluggeräte nach den §§ 21a bis 21c durch Betreiber im Sinne des Artikels 41 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 ist das ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1766
Artikel 2 LuftRÄndG Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... „speziell" nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 § 21c Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der ... Union nach Artikel 13 Absatz 2 Satz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. § 21c Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der ... Behörde für den Betrieb unbemannter Fluggeräte nach den §§ 21a bis 21c durch Betreiber im Sinne des Artikels 41 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 ist das ...
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
V. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 683
Artikel 2 DrohnenV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... § 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen § 21c Zuständige Behörde § 21d Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender ... 50 und 100 Metern über einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem 7. April 2017. § 21c Zuständige Behörde Zuständige Behörde für die Erteilung der ...
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