Tools:
Update via:
Zitierungen von § 6 FMSAKostV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FMSAKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FMSAKostV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 23 FinDAG Übergangsbestimmungen zur Umlageerhebung (vom 30.12.2023)
... Abwicklungsbehörde der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1 der FMSA-Kostenverordnung in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung zu erheben. Sie hat dabei die §§ ... 3j des Stabilisierungsfondsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung sowie die §§ 6 , 7 und 9 bis 14 der FMSA-Kostenverordnung in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung ... 3j des Stabilisierungsfondsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung sowie die §§ 6 , 7 und 9 bis 14 der FMSA-Kostenverordnung in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 2 FMSANeuOG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... Abwicklungsbehörde der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1 der FMSA-Kostenverordnung in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung zu erheben. Sie hat dabei die §§ 3f bis 3h ... in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung sowie die §§ 6 , 7 und 9 bis 14 der FMSA-Kostenverordnung in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung ... in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung sowie die §§ 6 , 7 und 9 bis 14 der FMSA-Kostenverordnung in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung ...
Verordnung über die Neuordnung der Aufgaben der Finanzmarktstabilisierung
V. v. 20.12.2017 BGBl. I S. 4019
Artikel 1 FMStANeuOV Änderung der FMSA-Kostenverordnung
... Abschnitte 2 und 3 werden aufgehoben. 7. Abschnitt 4 wird Abschnitt 2. 8. § 9 wird § 6 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter ... Nummer 6 werden die Wörter „der Anstalt" gestrichen. 11. § 12 wird § 9 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „, ... In Absatz 2 werden die Wörter „bei der Anstalt" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 3 " ersetzt. 14. Abschnitt 5 wird Abschnitt 3. 15. § 15 wird § ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11763/v195328.htm