Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 1282/11 - (zu Artikel 61 Satz 2 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen) (BVerfGE20150630 k.a.Abk.)

B. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1932 (Nr. 44)
Geltung ab 30.06.2015; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung



Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1282/11 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

Artikel 61 Satz 2 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Oktober 1947 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, Seite 251) ist mit Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Heiko Maas



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