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Änderung § 12 TierSoBeihV vom 14.05.2016
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§ 12 TierSoBeihV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 14.05.2016 geltenden Fassung | § 12 TierSoBeihV n.F. (neue Fassung) in der am 14.05.2016 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 04.05.2016 BAnz AT 13.05.2016 V1 |
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(Textabschnitt unverändert) § 12 Inkrafttreten; Außerkrafttreten | |
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. | |
(Text alte Fassung) (2) Sie tritt mit Ablauf des 19. Mai 2016 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmt wird. | (Text neue Fassung) (2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiterhin anzuwenden. |
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