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Artikel 12 - Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes (BVerSchZusG k.a.Abk.)

Artikel 12 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 5 tritt am 1. Februar 2016 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. November 2015.

 
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