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Änderung Anlage 2 LmhFortbPrüfV vom 17.12.2019
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Anlage 2 LmhFortbPrüfV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 17.12.2019 geltenden Fassung | Anlage 2 LmhFortbPrüfV n.F. (neue Fassung) in der am 17.12.2019 geltenden Fassung durch Artikel 7 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153 |
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(Text alte Fassung) Anlage 2 (neu) | (Text neue Fassung)Anlage 2 (zu § 25) Zeugnisinhalte |
Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse: 1. Bezeichnung der ausstellenden Behörde, 2. Name und Geburtsdatum der geprüften Person, 3. Datum des Bestehens der Prüfung, 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 6, 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, 6. Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle. Teil B - Zeugnis mit Prüfungsergebnissen: Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 1. Benennung der geprüften Handlungsbereiche der schriftlichen Prüfung nach den §§ 7 bis 11 und Bewertung mit Punkten und als Note, 2. Benennung der geprüften Handlungsbereiche der praktischen Prüfung nach den §§ 12 bis 15 und Bewertung mit Punkten und als Note, 3. Benennung des gewählten Schwerpunktes nach § 1 Absatz 2, 4. die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, 5. die Gesamtnote als Dezimalzahl, 6. die Gesamtnote in Worten, 7. Befreiungen nach § 22, 8. Vorliegen des Nachweises des Erwerbs der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Qualifikationen nach § 4, 9. Vorliegen des Nachweises des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 5. |
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