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Anlage 2 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2016 (AELV 2016)

V. v. 17.11.2015 BGBl. I S. 2002 (Nr. 45)
Geltung ab 21.11.2015; FNA: 8251-10-1-22 Landwirte

Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 0,7494
26.000 0,7590
27.000 0,7665
28.000 0,7722
29.000 0,7764
30.000 0,7793
31.000 0,7811
32.000 0,7819
33.000 0,7820
34.000 0,7813


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Zitierungen von Anlage 2 AELV 2016

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AELV 2016 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2016 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2016 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 2 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Unternehmen mit einem ... Beziehungswert. Der Beziehungswert für einen Wirtschaftswert, der nicht in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt wird und der nicht unter Absatz 3 fällt, ist zu ermitteln, indem  ...