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Anlage 3 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2016 (AELV 2016)

V. v. 17.11.2015 BGBl. I S. 2002 (Nr. 45)
Geltung ab 21.11.2015; FNA: 8251-10-1-22 Landwirte

Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1)


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
34.000 1,0904
100.000 0,6514
150.000 0,5046
200.000 0,4158
250.000 0,3559
300.000 0,3124
350.000 0,2792
400.000 0,2530
450.000 0,2317
500.000 0,2140


 
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Zitierungen von Anlage 3 AELV 2016

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AELV 2016 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2016 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2016 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 3 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird, 2. bei Betrieben, die der Gruppe 2 ... 34.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem 1. der ...