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Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2016 (AELV 2016)

V. v. 17.11.2015 BGBl. I S. 2002 (Nr. 45)
Geltung ab 21.11.2015; FNA: 8251-10-1-22 Landwirte

Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
34.000 0,7813
100.000 0,5404
150.000 0,4291
200.000 0,3584
250.000 0,3095
300.000 0,2734
350.000 0,2455
400.000 0,2233
450.000 0,2052
500.000 0,1900




 

Zitierungen von Anlage 4 AELV 2016

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2016 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2016 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2016 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 und ... 34.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem 1. der ...