Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 4 - Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGBefugAnO)

A. v. 12.11.2015 BGBl. I S. 2007 (Nr. 45); aufgehoben durch § 4 A. v. 02.11.2016 BGBl. I S. 2495
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 900-10-4-52 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. Januar 2016 DTAGBefugAnO

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 11. Juni 2014 (BGBl. I S. 750) außer Kraft.



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