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Berichtigung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft (FachkAußPrVBer k.a.Abk.)

B. v. 11.11.2015 BGBl. I S. 2008 (Nr. 45); Geltung ab 21.11.2015

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 21. November 2015 FachkAußPrV § 3

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft vom 19. Juli 2005 (BGBl. I S. 2191), die durch Artikel 57 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, ist wie folgt zu berichtigen:

In § 3 Absatz 11 sind die Wörter „Absätzen 2 und 3" durch die Wörter „Absätzen 3 und 4" zu ersetzen.


Schlussformel



Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag Wolfgang Bischoff