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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (UntKostRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung


Artikel 3 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 KindUFV § 1, § 2, § 3, § 4, Anlage 1, Anlage 2

Die Kindesunterhalt-Formularverordnung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1364), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2134, 3557) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Im vereinfachten Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts für ein minderjähriges Kind wird das in der Anlage bestimmte Formular für den Antrag auf Festsetzung des Unterhalts nach den §§ 249 und 250 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verwendet."

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „Nr. 1" gestrichen.

bb)
Folgender Satz wird angefügt:

„Wird das Formular nach § 3 Nummer 2 so angepasst, dass dem Gericht die Angaben als strukturierter Datensatz übermittelt werden können, sollen die nach Satz 1 Nummer 1 und 2 antragsberechtigten Behörden dieses Formular nutzen."

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen und wird die Angabe „Anlage 1" durch das Wort „Anlage" ersetzt.

b)
Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.

3.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „den in den Anlagen 1 und 2 bestimmten Formularen" durch die Wörter „dem in der Anlage bestimmten Formular" ersetzt.

b)
In Nummer 2 werden jeweils die Wörter „der Formulare" durch die Wörter „des Formulars" ersetzt.

4.
§ 4 wird wie folgt gefasst:

„§ 4 Übergangsvorschrift

Für Verfahren, die bis zum 31. Dezember 2016 beantragt wurden, sind die bis dahin geltenden Formulare zu verwenden."

5.
Die Anlagen 1 und 2 werden durch die Anlage im Anhang zu diesem Gesetz ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 UntKostRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UntKostRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 UntKostRÄndG Inkrafttreten
... Nummer 1 sowie die Artikel 7 und 8 treten am 1. Januar 2016 in Kraft. (3) Die Artikel 2 bis 4 treten am 1. Januar 2017 in ...
Anhang UntKostRÄndG zu Artikel 3 Nummer 5
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 12 BürgerGG Folgeänderungen
... 1 der Kindesunterhalt-Formularverordnung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1364), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2018 ) geändert worden ist, werden die Wörter „Sozialgeld nach dem Zweiten Buch ...