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Artikel 26 - Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (TranspRLÄndRLUG k.a.Abk.)

G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558; Geltung ab 26.11.2015, abweichend siehe Artikel 26
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Artikel 26 Inkrafttreten


Artikel 26 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Die Artikel 1 bis 15, 16 Nummer 5, 6 und 13, Artikel 18, 19, 20 Nummer 2 und Artikel 21 bis 24 treten am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.

(2) Artikel 16 Nummer 1 bis 4, 7 bis 12 und Artikel 17 treten an dem Tag in Kraft, an dem die in Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 1) benannten technischen Regulierungsstandards in Kraft treten. Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)

(3) Artikel 20 Nummer 1 und Artikel 25 treten am 1. Januar 2016 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 20. März 2017 (BGBl. I S. 558) sind die Regelungen am 30. März 2017 in Kraft getreten.
**)
Die Verkündung erfolgte am 25. November 2015.





 

Frühere Fassungen von Artikel 26 Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.03.2017Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
vom 20.03.2017 BGBl. I S. 558

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 26 Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 26 TranspRLÄndRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TranspRLÄndRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
B. v. 20.03.2017 BGBl. I S. 558
Bekanntmachung TranspRLÄndRLUGInkrB
...  Artikel 26 Absatz 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20. November ...