Artikel 1 - Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung (8. BRAO§206DVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.11.2015 BGBl. I S. 2074 (Nr. 46); Geltung ab 26.11.2015
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Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2015 BRAO§206DV Anlage 1, Anlage 2

Die Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2886), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2014 (BGBl. I S. 1993) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Anlage 1 wird nach der Zeile „- in den Philippinen: Attorney" die Zeile „- in der Russischen Föderation: Advokat" eingefügt.

2.
In der Anlage 2 wird die Zeile „- in der Russischen Föderation: Advokat" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 8. BRAO§206DVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. BRAO§206DVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung des anwaltlichen Berufsrechts an den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
V. v. 10.12.2020 BGBl. I S. 2929
Artikel 2 BrexAnwBRAnpV Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung
... § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2886), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2015 (BGBl. I S. 2074 ) geändert worden ist, wird nach der Zeile „- in Venezuela: Abogado" die Zeile ...


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