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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
Eingangsformel - Zweite Textilarbeitsbedingungenverordnung (2. TextilArbbV)
V. v. 27.11.2015 BAnz AT 30.11.2015 V1
Geltung ab 01.12.2015 bis 31.12.2017; FNA: 810-1-76-2 Arbeitsförderung
Geltung ab 01.12.2015 bis 31.12.2017; FNA: 810-1-76-2 Arbeitsförderung
Eingangsformel
Auf Grund des § 7a Absatz 1 und 4 in Verbindung mit Absatz 2 und 3 und § 7 Absatz 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, von denen § 7a durch Artikel 6 Nummer 7 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden und den möglicherweise von ihr betroffenen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, den Parteien des Tarifvertrags nach § 1 Satz 1 dieser Verordnung sowie allen am Ausgang des Verfahrens interessierten Gewerkschaften, Vereinigungen der Arbeitgeber und paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben hat sowie der Tarifausschuss befasst war:
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