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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 StNotBaWüAbwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StNotBaWüAbwG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 9 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... Teil III, Gliederungsnummer 303-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2015 (BGBl. I S. 2090 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Satz 2 wird das ...
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