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Artikel 2 - Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 87a Absatz 2 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
- „Darüber hinaus können auf der Grundlage von durch den Bewertungsausschuss festzulegenden Kriterien zur Verbesserung der Versorgung der Versicherten, insbesondere in Planungsbereichen, für die Feststellungen nach § 100 Absatz 1 oder Absatz 3 getroffen wurden, Zuschläge auf den Orientierungswert nach § 87 Absatz 2e für besonders förderungswürdige Leistungen sowie für Leistungen von besonders zu fördernden Leistungserbringern vereinbart werden."
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Zitierungen von Artikel 2 HPG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 HPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HPG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 5 HPG Inkrafttreten
... vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. April 2016 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Artikel 6 KHSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2114) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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