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§ 2 - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016 (ERP-WPG 2016 k.a.Abk.)

§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.

 
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Zitierungen von § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ERP-WPG 2016 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERP-WPG 2016 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 ERP-WPG 2016 Befristung (vom 07.12.2016)
... §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2017 außer Kraft. ...
Anlage ERP-WPG 2016 (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
... 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016 - - 0 697 01-389 ... diesem Titel vereinnahmt. Zu Tit. 325 02 Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. ...